TRANSPORT VON WAREN
Unsere Waren werden, sofern nicht anders per E-Mail vereinbart, ab Werk versandt. Der Transport geht zu Lasten des Empfängers.
Die Waren werden entweder mit Holzstroh oder mit Polyurethanschaum und Styropor verpackt, die geeignet sind, die Stöße des Transports zu dämpfen.
Bitte beachten Sie, dass Spediteure beim Umschlag von Waren manchmal nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Der Absender kann (per Gesetz) nicht haftbar gemacht werden. Seit dem 15.10.2010 MUSS bei versicherten Waren die Klausel „Ich behalte mir vor, die Ware zu überprüfen“ vom Empfänger handschriftlich auf dem Lieferschein vermerkt werden, um eine Erstattung zu erhalten. Fehlt eine solche Klausel auf dem dem Kurier übergebenen Lieferschein, hat dieser das Recht, jegliche Reklamation für „Waren, die ohne Ausnahme in dem Zustand angenommen wurden, in dem sie geliefert wurden“ abzulehnen. Wir empfehlen daher, diese Klausel bei Erhalt der Waren persönlich zu vermerken, da es sonst nicht möglich ist, im Falle einer Beschädigung der Waren eine Reklamation gegenüber dem Kurier geltend zu machen (auch nicht, wenn die Waren versichert reisen). Wir empfehlen nachdrücklich, die oben genannte Klausel auch im Falle einer integrierten Verpackung einzufügen.
ANWEISUNGEN IM FALLE EINER BESCHÄDIGUNG DER WAREN
Bitte geben Sie dieses Verfahren auch an Ihre Kunden/Lieferanten weiter, die Material von Ihnen erhalten. Wir erinnern Sie an die von unserem Netzwerk zur Verfügung gestellten Verfahren, die beim Abladen von Material zu befolgen sind.
1) PRÜFEN SIE DIE NUMMER
Überprüfen Sie, ob die Anzahl der vom Kurier zugestellten Pakete mit der auf dem Transportdokument angegebenen Anzahl übereinstimmt.
2) PRÜFEN SIE DIE VERPACKUNG
Verificdass die Verpackung nicht beschädigt ist, bagnatoder in irgendeiner Weise verändert werden,einschließlich Versiegelungen ( Klebeband,Metallumreifungenusw.).
– Fehlmengen von intakten und versiegelten Paletten sind nicht erstattungsfähig. Prüfen Sie den Zustand der Paletten mit äußerster Sorgfalt und melden Sie offensichtliche Schäden sofort. Der Kurier wird die Schadensmeldung des Kunden gegenzeichnen. Dieser Schritt ist unbedingt erforderlich, da sonst der Versicherungsanspruch nicht eröffnet werden kann.
SICHTBARE SCHÄDEN
In Fällen, in denen der Schaden zum Zeitpunkt der Lieferung sichtbar ist, muss der Empfänger derWaren:
1) Vermerken Sie auf dem Frachtbrief einen SPEZIFISCHEN BRUCHKONTROLLVERMERK.
Für Versicherungszwecke ist es wichtig, dass dieser Vermerk so spezifisch wie möglich ist und dass alle bei der Lieferung festgestellten Anomalien
vermerkt werden. Ein allgemeiner Vorbehalt auf dem Frachtbrief ist für Versicherungszwecke wertlos.
2) Siemüssen dem Bericht detaillierte Fotos der beschädigtenWarenbei intakter Palette und vor dem Transport beifügen.
dieWarenvon der Palette genommen werden.
– Erst nach einer ersten fotografischen Dokumentation und dem Ausfüllen des Frachtbriefs kann die Palette geöffnet werden, um das Ausmaß des Schadens zu überprüfen.
– Es ist wichtig, dass diese Kennzeichnungen auf dem einzelnen Frachtbrief oder auf den Wagenbriefen, wenn es mehr als einen gibt, und NICHT auf der Begleitrechnung vermerkt sind.
OCCULDSCHÄDEN
In Fällen, in denen der Schaden zum Zeitpunkt der Ablieferung nicht sichtbar ist, aber dennoch auf die Beförderung zurückzuführen ist, muss der Empfänger der Güter
1) Fügen Sie detaillierte Fotos des Materials bei, während es sich noch auf der Palette befindet, d.h. zu dem Zeitpunkt, als der Schaden beim Auspacken des Materials entdeckt wurde.
2) Sie haben 7 Kalendertage (einschließlich Samstage und Sonntage – entscheidend ist das auf dem Frachtbrief des Kuriers vermerkte Lieferdatum) Zeit, um verdeckte Schäden zu melden.
– Die Empfänger der Waren müssen unbedingt darüber informiert werden, wie sie im Falle einer Beschädigung während des Transports des Materials das Erstattungsverfahren einleiten können.
NACHDEM DER FRACHTBRIEF DES KURIERS OHNE JEGLICHEN HINWEIS UNTERZEICHNETWURDE, KANN DER KUNDE IM FALLE EINER OFFENSICHTLICHENBESCHÄDIGUNG,DIE BEI DER LIEFERUNG DES MATERIALSERKENNBARIST , DIEUNVERSEHRTHEIT DESMATERIALSNICHT MEHR BESTREITEN.
BITTE BEACHTEN SIE:
1. Gebrauchte Waren sind immer von jeder Form der Entschädigung ausgeschlossen.
2. Um eine Entschädigung zu erhalten, obliegt es uns zu beweisen, dass die Waren angemessen palettiert, der Art nach richtig verpackt (stabile Kartons, für das Gewicht geeignete Paletten) und auch oben perfekt verschlossen wurden.
3. Bei Sendungen von Maschinen oder sperrigen Gütern reicht es nicht aus, sie auf Paletten zu stellen, die nur mit Stretchfolie geschützt sind, um ihre Zerbrechlichkeit auf dem Transportdokument zu vermeiden; sie müssen auf Paletten transportiert werden, die möglicherweise größer sind als die Güter selbst und durch Polsterung oder Holzkisten geschützt sind
